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   VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07   

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https://dejure.org/2007,34478
VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07 (https://dejure.org/2007,34478)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05.11.2007 - 8 G 502/07 (https://dejure.org/2007,34478)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 05. November 2007 - 8 G 502/07 (https://dejure.org/2007,34478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung bei einer beförderungsähnlichen Maßnahme

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung bei einer beförderungsähnlichen Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07
    Im Übrigen enthält der Vermerk vom 30.07.2007 keine zulässige Ergänzung von Ermessenserwägungen nach § 114 Satz 2 VwGO, denn hierdurch würden die Rechtsschutzmöglichkeiten des Antragstellers unzumutbar beeinträchtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann dem Antragsteller aber nicht zugemutet werden "ins Blaue hinein" ein Eilverfahren anzustrengen und von den Entscheidungsgrundlagen nur sukzessive Kenntnis zu erlangen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -).Bei dieser Sach- und Rechtslage war die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen, denn ein unterlegener Bewerber kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427 ff; Hess. VGH, Beschluss vom 04.09.2007 - 1 TG 1208/07 -).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann dem Antragsteller aber nicht zugemutet werden "ins Blaue hinein" ein Eilverfahren anzustrengen und von den Entscheidungsgrundlagen nur sukzessive Kenntnis zu erlangen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -).Bei dieser Sach- und Rechtslage war die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen, denn ein unterlegener Bewerber kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427 ff; Hess. VGH, Beschluss vom 04.09.2007 - 1 TG 1208/07 -).
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07
    So unterliegt die Personalratstätigkeit weder der Leistungs- noch der Befähigungsbeurteilung (v. Roetteken/Rothländer, HBR, § 64 PPVG RdNr. 30; BVerwGE 93, 188; Hess. VGH, NVwZ 2002, 876).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07
    Eine ermessensfehlerfreie Entscheidung setzt voraus, dass der Dienstherr auf der Grundlage des gesamten für die Einschätzung der persönlichen Eignung und der fachlichen Leistungen der Bewerber bedeutsamen Inhalts der Personalakten, insbesondere der letzten aktuellen dienstlichen Beurteilung, die persönliche und fachliche Leistung der Bewerber im Hinblick auf das spezifische Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstpostens einem Vergleich unterzieht und nach Feststellung der insoweit bedeutsamen Tatsachen eine wertende Abwägung und Zuordnung vornimmt (Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, HessVGRspr. 1994, 34).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87

    Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07
    Sobald dies geschehen ist, ist die Bewerbung des Antragstellers um die Beförderungsstelle gegenstandslos geworden, denn auch ernennungsähnliche Verwaltungsakte unterfallen der Ämterstabilität (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.1989 - 2 C 25/87 -, BVerwGE 81, 282).Dem Antragsteller steht auch ein Anordnungsanspruch zur Seite.
  • VGH Hessen, 10.10.1989 - 1 TG 2751/89

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Beförderung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07
    Über dieses formelle Begründungserfordernis hinaus muss die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen (Hess. VGH, Beschluss vom 10.10.1989 - 1 TG 2751/89 -, NVwZ 1990, 284).
  • VGH Hessen, 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99

    Verfahrensmangel im beamtenrechtlichen Beförderungsverfahren - unterbliebene

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07
    Dies setzt voraus, dass die Auswahlentscheidung auf Erwägungen zur Wertigkeit der von den Bewerbern wahrgenommenen Dienstposten sowie auf einen daran anknüpfenden, umfassenden Eignungs- und Leistungsvergleich anhand aktueller dienstlicher Beurteilungen gestützt wird (Hess. VGH, Beschluss vom 18.01.2000 - 1 TZ 3149/99 -, NVwZ-RR 2000, 622, m. w. N.; Beschluss vom 22.03.2001 - 1 TZ 3214/00 -).Soweit der Antragsgegner dementsprechend im Auswahlvermerk vom 12.04.2007 Überlegungen zur Wertigkeit der von den drei Bewerbern wahrgenommenen Dienstposten angestellt hat, ist er von einem unzutreffenden Ansatz ausgegangen.
  • VGH Hessen, 04.09.2007 - 1 TG 1208/07

    Einstweiliger Rechtsschutz im Bewerbungsverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann dem Antragsteller aber nicht zugemutet werden "ins Blaue hinein" ein Eilverfahren anzustrengen und von den Entscheidungsgrundlagen nur sukzessive Kenntnis zu erlangen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 -).Bei dieser Sach- und Rechtslage war die begehrte einstweilige Anordnung zu erlassen, denn ein unterlegener Bewerber kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, ZBR 2002, 427 ff; Hess. VGH, Beschluss vom 04.09.2007 - 1 TG 1208/07 -).
  • VGH Hessen, 20.12.2004 - 1 TE 3124/04

    Anwendbarkeit des GKG 2004 § 52 Abs 5 auf Eilverfahren zur Sicherung des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07
    Dieser Betrag ist nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. Beschluss vom 20.12.2004 - 1 TE 3124/04 - m.w.N.) wegen des vorläufigen Charakters des Eilverfahrens und des in der Hauptsache zu erhebenden Bescheidungsantrags auf 3/8 zu reduzieren.
  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 05.11.2007 - 8 G 502/07
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, da die Ablehnungsentscheidung des Antragsgegners im Hinblick auf den von dem Antragsteller eingelegten Widerspruch noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluss vom 17.01.1995 - 1 TG 1483/94 -, HessVGRspr. 1995, 82).Der Antrag ist auch begründet.
  • VGH Hessen, 13.03.2002 - 1 TZ 3188/01

    Rechtswidrigkeit einer Bewerberauswahlentscheidung wegen maßgebender

  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2009 - 1 K 962/07

    Zulage, höherwertige Tätigkeit, höherwertiges Amt, haushaltsrechliche

    vgl. VG Wiesbaden, Beschlüsse vom 29. Januar 2007 - 8 G 1202/06 -, juris (Rdnr. 41), und vom 8. November 2007 - 8 G 502/07 -, juris (Rdnr. 44) jeweils m.H.a. HessVGH, Beschluss vom 1. September 1999 - 1 TZ 1210/99 - ; vgl. in diesem Kontext auch BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356 = juris (Rdnr. 21) zur "rechtlichen Zweifelhaftigkeit einer ´Topfwirtschaft´", bei der eine Beförderung von Beamten allein deshalb erfolgt, weil sie einen höherwertigen Dienstposten bereits bekleiden; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30. Juni 2008 - 1 L 324/08 -, juris (Rdnr. 12 f.) m.w.N. zur Zulässigkeit einer Beförderung des Inhabers eines (Beförderungs-)Dienstpostens ohne erneute Bestenauslese nur unter der Voraussetzung, dass die Besetzung des höherwertigen (Beförderungs- )Dienstpostens bereits im Wege der Bestenauslese erfolgt ist.
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